Beschwerden gegen RTS abgewiesen

18.05.2022

Radio Télévision Suisse RTS berichtete in einem Fernsehbeitrag in genereller Weise über Berufsverbote für Anwälte in der französischsprachigen Schweiz. Darin präsentierte die Redaktion den Fall eines Anwalts, der in erster Instanz strafrechtlich verurteilt worden war, was zu einem Berufsverbot führen könnte. RTS orientierte darüber auch in einem Online-Artikel. Gegen beide Publikationen erhob der betroffene Anwalt Beschwerde. In ihrer Beurteilung ist die UBI zum Schluss gekommen, dass die themenrelevanten Fakten sowohl im Fernsehbeitrag als auch im Artikel korrekt, genügend und transparent dargestellt wurden. Es war erkennbar, dass die strafrechtliche Verurteilung noch nicht rechtskräftig und eine Anfechtung des Urteils möglich war. Die Publikationen haben weder das Sachgerechtigkeitsgebot noch die Unschuldsvermutung verletzt. Die UBI wies die Beschwerden einstimmig (Fernsehbeitrag) bzw. mit sieben gegen zwei Stimmen (Online-Artikel) ab.

UBI-Entscheid b.863

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Letztes Update: 27.04.2021