Beschwerden gegen kritische RTS-Beiträge abgewiesen

28.11.2013

28.11.2013: Die UBI hat Beschwerden gegen Beiträge der Sendungen „Mise au point“ und „19:30 Le Journal“ von Radio Télévision Suisse abgewiesen. In den beiden beanstandeten Beiträgen wurden Auswüchse in einer Organisation, welche die Steigerung des persönlichen Wohlbefindens zum Ziel hat, anhand von kritischen Aussagen früherer Mitglieder thematisiert. Die UBI ist bei ihrer Prüfung zum Schluss gekommen, dass sich das Publikum zu diesen Sendungen eine eigene Meinung im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots bilden konnte und die Menschenwürde respektiert wurde.

UBI-Entscheid b.663/b.664 (auf Französisch)

Zurück zur Übersicht

Zum Seitenanfang

Letztes Update: 27.04.2021