Beschwerde gegen "Tagesschau"-Beitrag abgewiesen

14.02.2023

SRF strahlte im Rahmen der Nachrichtensendung "Tagesschau" vom 21. April 2022 einen Beitrag über die stark gestiegene Nachfrage nach Schusswaffen aus. In einer dagegen erhobenen Beschwerde wurde namentlich moniert, der Beitrag vermittle einen unzutreffenden Eindruck zu den Gründen für die steigenden Gesuche nach Waffenerwerbsscheinen. Der beigezogene Experte habe eine abwegige Theorie vertreten. In ihrer Beurteilung hat die UBI zwar festgestellt, dass ein Satz der Anmoderation irreführend ist, dieser aber im Rahmen des ganzen Beitrags einen Nebenpunkt bildet. Die wesentlichen Fakten wurden korrekt vermittelt. Aufgrund der transparenten Gestaltung im Filmbericht war für das Publikum zudem erkennbar, dass es sich bei den umstrittenen Aussagen des Experten nicht um statistisch erhärtete Fakten, sondern um die (widerlegbare) Ansicht einer Fachperson handelte. Das Publikum konnte sich deshalb insgesamt eine eigene Meinung zu den im Beitrag vermittelten Informationen bilden. Das Sachgerechtigkeitsgebot wurde nicht verletzt. Die UBI hat die Beschwerde mit acht zu eins Stimmen abgewiesen.

UBI-Entscheid b.928

 

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Letztes Update: 27.04.2021