Beschwerde gegen Sendung von Radio Lac mit Wahrsagerin abgewiesen
12.09.2024
Am 6. Oktober 2023 strahlte Radio Lac live eine Sendung mit einer Wahrsagerin aus, in welcher sie sich zu den persönlichen Fragen von drei Zuhörenden äusserte. In ihrer Beurteilung weist die UBI auf die transparente Gestaltung der Sendung hin. Namentlich war ersichtlich, dass die Ausführungen der Wahrsagerin keine absolute Wahrheit vermittelten. Dies erlaubte den Zuhörenden, die notwendige Distanz zu deren Darlegungen zu wahren. Sie konnten sich damit zur Sendung eine eigene Meinung im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots bilden. Die UBI stellte überdies fest, dass keine Grundrechte missachtet wurden und keine Gefährdung der öffentlichen Sittlichkeit vorlag. Die Beschwerde wurde einstimmig abgewiesen.