Beschwerde gegen Radio SRF 1 abgewiesen

17.08.2022

Radio SRF 1 berichtete ausreichend über die Grosskundgebung in Zürich gegen die staatlichen Covid-19-Massnahmen vom 20. November 2021. Die UBI hat eine Beschwerde einstimmig abgewiesen, in welcher gerügt wurde, dass Radio SRF 1 in seinen Nachrichtensendungen ab 23 Uhr nicht mehr über die Demonstration berichtet hatte. Radio SRF 1 hatte über dieses Ereignis jedoch zuvor in drei Nachrichten- und einer Hintergrundsendung Beiträge ausgestrahlt. Aus dem Programmrecht lässt sich keine Pflicht für konzessionierte Veranstalter und speziell für die SRG ableiten, über aktuelle Ereignisse wie die Demonstration von Zürich in bestimmten Sendungen zu bestimmten Zeiten zu informieren, selbst wenn sie einen Bezug zu einer bevorstehenden Volksabstimmung aufweisen.

UBI-Entscheid b.912

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Letztes Update: 27.04.2021