Beschwerde gegen Radio RTS gutgeheissen

12.06.2014

12.06.2014: Die UBI hat eine Beschwerde gegen den im Rahmen der Sendung "Le Journal du matin“ ausgestrahlten Beitrag "L’invité de la rédaction“ von Radio RTS la Première sowie die beiden Vorankündigungen zum Konflikt in Syrien gutgeheissen. Die Erläuterungen zum Einsatz von Chemiewaffen und zur Verantwortung des syrischen Regimes entsprachen nicht dem damaligen Informationsstand. Weder konnte die Hörerschaft umstrittene Aussagen als solche erkennen noch erlaubte ihr der Beitrag, zwischen Fakten und persönlichen Ansichten zu unterscheiden. Die festgestellten Mängel betrafen keine Nebenpunkte oder redaktionelle Unvollkommenheiten, sondern verunmöglichten eine freie Meinungsbildung. Das Sachgerechtigkeitsgebot ist daher verletzt worden.

UBI-Entscheid b.683 (auf Französisch)

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Letztes Update: 27.04.2021