Beschwerde gegen "Patti chiari" von RSI abgewiesen
18.04.2018
Die UBI hat einstimmig eine Beschwerde gegen einen Beitrag des Konsumentenmagazins "Patti chiari" von Fernsehen RSI abgewiesen. Der Beitrag thematisierte kritisch die Leasingpraktiken bei Autos ohne Bank, namentlich diejenigen einer Agentur. Das durch die Agentur beauftragte Inkassounternehmen erhob Beschwerde gegen den Beitrag und machte eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots geltend. Die wesentlichen Fakten wurden insgesamt in korrekter und transparenter Weise vermittelt. Die festgestellten Mängel betrafen Nebenpunkte. Das Publikum konnte sich insgesamt sowohl eine eigene Meinung zu den primär thematisierten Leasingpraktiken als auch zu den das Inkassounternehmen betreffenden Aspekten bilden.
Entscheid b.772 (auf Italienisch)