Beschwerde gegen Nachrichtensendung von RTS abgewiesen
14.03.2019
Fernsehen RTS strahlte am 29. November 2017 im Rahmen der Nachrichtensendung "19:30" u.a. Beiträge zur Wahl von Dominique de Buman als Nationalratspräsident und zu einem Tweet des amerikanischen Präsidenten Donald Trump aus. In einer dagegen erhobenen Popularbeschwerde wurde moniert, dass Dominique de Buman einseitig positiv dargestellt und der Tweet von Donald Trump in unzutreffender Weise kommentiert worden sei. Die UBI kam jedoch zum Schluss, dass die in den Beiträgen vermittelten Fakten den Tatsachen entsprachen und sich auf zuverlässige Quellen stützten. Das Sachgerechtigkeitsgebot wurde daher nicht verletzt. Die Souveränität von Staaten bildete entgegen den Behauptungen des Beschwerdeführers nicht eigentliches Thema der beanstandeten Beiträge. Die UBI wies die Beschwerde einstimmig ab.