Beschwerde gegen Konsumentenmagazin von RTS gutgeheissen

29.10.2021

Am 21. Januar 2020 strahlte Fernsehen RTS im Rahmen des Konsumentenmagazins «A Bon Entendeur» einen Beitrag über den Online-Handel von Möbeln aus. Die Käuferin eines Salontisches beschrieb darin ihre schlechten Erfahrungen mit einem auf Designmöbeln spezialisierten Unternehmen. Der Tisch sei ihr nie geliefert worden, obwohl sie diesen bezahlt habe. Das betroffene Unternehmen rügte in der gegen den Beitrag erhobenen Beschwerde, dass das Publikum einseitig und unvollständig informiert worden sei. Das Unternehmen habe zu den Vorwürfen nicht Stellung nehmen können und sei einseitig negativ dargestellt worden. In ihrem Entscheid hebt die UBI hervor, dass keine Belege bestehen, wonach die Redaktion das Unternehmen mit den schweren Vorwürfen konfrontiert hat. Die Redaktion hat im Beitrag denn auch nicht auf allfällige vergebliche Kontaktversuche hingewiesen. Der Standpunkt des Unternehmens zu den Vorwürfen kam im Beitrag nicht zum Ausdruck. Das Publikum konnte sich deshalb zum dargestellten Fall keine eigene Meinung bilden. Das Sachgerechtigkeitsgebot ist daher verletzt worden. Die UBI hat die Beschwerde mit sieben zu zwei Stimmen gutgeheissen.

UBI-Entscheid b.879

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Letztes Update: 27.04.2021