Beschwerde gegen Konsumentenmagazin von RTS abgewiesen

20.06.2019

Fernsehen RTS strahlte im Rahmen des Konsumentenmagazins "A Bon Entendeur" einen dreiteiligen Beitrag über die Gefahren bei der Ausübung von Wassersportarten aus. Dagegen wurde eine Betroffenenbeschwerde erhoben. Der Beschwerdeführer rügte bezüglich des zweiten Beitragsteils über Wassersportaktivitäten auf dem Neuenburgersee die Auswahl der Befragten, die unsorgfältige Behandlung des Themas sowie das Nichterwähnen von gewissen Informationen. Er monierte ebenfalls, dass er im Vorfeld von der Redaktion getäuscht worden sei, um am Beitrag mitzuwirken. In ihrem Entscheid betonte die UBI, dass die im Bericht befragten Personen korrekt vorgestellt wurden und ihre Ansichten äussern konnten. Die festgestellten Ungenauigkeiten resultierten aus Missverständnissen, die nicht erwähnten Informationen standen nicht im Zentrum des Beitrags und die Redaktion hat den Beschwerdeführer nicht über ihr Vorhaben getäuscht. Es liegt auch kein Fall von unentgeltlicher Schleichwerbung vor. Der Beitrag hat aus den erwähnten Gründen das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt. Die UBI wies die Beschwerde einstimmig ab.

UBI-Entscheid b.796

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Letztes Update: 27.04.2021