Beschwerde gegen "Falò"-Beitrag von RSI abgewiesen

21.10.2020

Am 10. Oktober 2019 strahlte Fernsehen RSI im Rahmen der Sendung "Falò" einen Beitrag über eine private Schule in Breganzona aus, gegen welche in den letzten Monaten Untersuchungen liefen. In der dagegen erhobenen Beschwerde wurde moniert, der Beitrag sei einseitig und auf Gerüchten aufgebaut gewesen. Wesentliche Fakten seien unerwähnt geblieben und das Urteil des Tessiner Staatsrats sei falsch wiedergegeben worden. In ihrer Beurteilung ist die UBI aber zum Schluss gekommen, dass die wesentlichen Fakten korrekt dargestellt wurden. Das betrifft namentlich die Entscheide des zuständigen Erziehungsdepartements und des Staatsrats sowie den Umstand, dass sich das betroffene Institut nicht äussern wollte. Umstrittene Aussagen waren als solche erkennbar. Das Publikum, welches bereits über ein gewisses Vorwissen zum Thema verfügte, konnte sich daher eine eigene Meinung zu den vermittelten Informationen bilden. Die UBI hat die Beschwerde einstimmig abgewiesen.

UBI-Entscheid b.842

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Letztes Update: 27.04.2021