Berichterstattung zu den Wahlen im Kanton Zürich: Beschwerde gegen RTS abgewiesen

23.05.2024

Am 12. Februar 2023 strahlte Radio RTS in der Sendung "Forum" den Beitrag "Le parlement zurichois reste à majorité de centre-gauche, le gouvernement est réélu" aus. Darin ging es um die Ergebnisse der Wahlen im Kanton Zürich vom betreffenden Tag, mit den Kommentaren von drei Gästen. In der dagegen erhobenen Popularbeschwerde wurde geltend gemacht, dass den Verlierern der Wahl (Grüne, SP) mehr Sendezeit eingeräumt worden sei als der Siegerin (SVP) und Mitglieder der Mitte und der FDP nicht zu Wort gekommen seien. In ihrer Beurteilung streicht die UBI hervor, dass die aus dem Vielfaltsgebot abgeleiteten erhöhten journalistischen Sorgfaltspflichten zur Gewährleistung der Chancengleichheit nur in der sensiblen Periode vor dem Wahlgang Anwendung finden. Die Wahlergebnisse wurden zudem korrekt wiedergegeben, die Auswahl der Gäste war nicht zu beanstanden und die Gestaltung des Beitrags transparent. Da sich die Zuhörenden eine eigene Meinung zu den vermittelten Informationen bilden konnten, wurde das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt. Die Beschwerde wurde einstimmig abgewiesen.

UBI-Entscheid b.963

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Letztes Update: 27.04.2021