Berichterstattung von RTS zum Ukraine-Konflikt

13.10.2015

13.10.2015: Die UBI hat eine Beschwerde gegen die Berichterstattung von Fernsehen RTS zum Ukrainekonflikt abgewiesen. In der dagegen erhobenen Beschwerde war gerügt worden, RTS und namentlich die Nachrichtensendung "19h30" berichte einseitig über den Konflikt in der Ukraine. Die UBI kam bei ihrer rundfunkrechtlichen Beurteilung zum Schluss, dass die Informationsgrundsätze des Radio- und Fernsehgesetzes eingehalten wurden.

UBI-Entscheid b.698 (auf Französisch)

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Letztes Update: 27.04.2021