Beitrag von Fernsehen RTS über Aleppo
04.04.2017
Ein Beitrag der Nachrichtensendung "19:30" von Fernsehen RTS über die medizinische Lage in Aleppo hat das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt. Zwar stellte die UBI Mängel bei der Transparenz fest, indem keine Informationen zur Lage eines gezeigten Spitals und zum Ursprung der gezeigten Bilder vermittelt wurden. Diese Mängel verunmöglichten aber nicht, dass sich das Publikum eine eigene Meinung über die thematisierten Ereignisse bilden konnte. Die UBI hat die Beschwerde daher einstimmig abgewiesen.
UBI-Entscheid b.743 (auf Französisch)