Beitrag von Fernsehen RTS über Aleppo

04.04.2017

Ein Beitrag der Nachrichtensendung "19:30" von Fernsehen RTS über die medizinische Lage in Aleppo hat das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt. Zwar stellte die UBI Mängel bei der Transparenz fest, indem keine Informationen zur Lage eines gezeigten Spitals und zum Ursprung der gezeigten Bilder vermittelt wurden. Diese Mängel verunmöglichten aber nicht, dass sich das Publikum eine eigene Meinung über die thematisierten Ereignisse bilden konnte. Die UBI hat die Beschwerde daher einstimmig abgewiesen.

UBI-Entscheid b.743 (auf Französisch)

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Letztes Update: 27.04.2021