Anwaltschaftlicher Beitrag war sachgerecht

17.12.2015

17.12.2015: Eine Ausstrahlung der Sendung "Temps Présent" von Radio Télévision Suisse RTS über die zwangsweise Unterbringung von älteren Personen in Alters- und Pflegeheimen war sachgerecht. Der anwaltschaftliche Blickwinkel war für das Publikum ersichtlich. Die festgestellten Mängel betrafen Nebenpunkte und waren nicht geeignet, die Meinungsbildung des Publikums zum Beitrag insgesamt zu beeinträchtigen. Die UBI wies die Beschwerde deshalb ab.

UBI-Entscheid b.708 (auf Französisch)

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Letztes Update: 27.04.2021