Anonyme Vorwürfe in der SRF-"Rundschau"

06.04.2022

Im Rahmen des Politmagazins "Rundschau" strahlte Fernsehen SRF am 5. Mai 2021 den Beitrag "Gewaltzone Asylheim" aus. Darin wurden Vorwürfe von Asylsuchenden gegen das Sicherheitspersonal in drei Asylzentren thematisiert. Anschliessend fand dazu ein Gespräch mit dem damaligen Direktor des Staatssekretariats für Migration SEM statt. In der dagegen erhobenen Popularbeschwerde wurde die Ausstrahlung von anonym vorgetragenen Vorwürfen einer Asylsuchenden gegen das Sicherheitspersonal und von ihr heimlich aufgenommenen Tonaufnahmen gerügt. Die UBI weist im Entscheid darauf hin, dass anonym vorgetragene Vorwürfe aufgrund der fehlenden Transparenz die Einhaltung erhöhter journalistischer Sorgfaltspflichten bedingen. Die Redaktion hat diese vorliegend erfüllt. Das angegriffene SEM konnte durch zwei Repräsentanten im Filmbericht und vor allem auch im nachfolgenden Gespräch seine Sichtweise angemessen darstellen. Für das Publikum wurde ebenfalls deutlich, dass die im Beitrag thematisierten Vorwürfe noch rechtlicher Abklärungen bedürfen. Es liegt daher keine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots vor. Die UBI hat die Beschwerde einstimmig abgewiesen.

UBI-Entscheid b.895

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Letztes Update: 27.04.2021