"10 vor 10"-Beitrag zu Ermittlungen der Bundesanwaltschaft
31.07.2020
Fernsehen SRF strahlte am 6. Juni 2019 im Nachrichtenmagazin "10 vor 10" einen Beitrag über die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft im Zusammenhang mit der Vergabe der Fussball-WM 2006 in Deutschland und die Rolle des Ex-Fifa-Generalsekretärs aus. Letzterer erhob dagegen Beschwerde und rügte, der Beitrag sei fehlerhaft, tendenziös und reisserisch. In ihrer rundfunkrechtlichen Beurteilung erkennt die UBI zwar, dass die relevanten Geldflüsse unter den diversen involvierten Personen verkürzt und teilweise missverständlich für das Publikum dargestellt wurden. Die dem Beschwerdeführer von der Bundesanwaltschaft konkret vorgeworfenen Handlungen vermittelte die Redaktion aber korrekt. Die verschiedenen Parteistandpunkte zu den Ermittlungen waren für das Publikum erkennbar und die Sichtweise des Beschwerdeführers kam angemessen zum Ausdruck. Die Redaktion trug auch der Unschuldsvermutung Rechnung. Die festgestellten Mängel im ersten Teil des Beitrags haben die Meinungsbildung des Publikums zum Beitrag insgesamt nicht verfälscht. Mit fünf zu drei Stimmen kam die UBI daher zum Schluss, dass der Beitrag das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt hat und wies die Beschwerde ab.