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Beschwerden gegen SRF online, Tele Züri, TeleBärn und Tele M1 gutgeheissen

Bern, 23.03.2018 - Ein Online-Artikel von SRF News zur "Affäre Hildebrand" hat das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Als nicht vereinbar mit den rundfunkrechtlichen Informationsgrundsätzen erachtete die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) ebenfalls einen Beitrag von Tele Züri zur Rentenreform, der auch auf TeleBärn und Tele M1 ausgestrahlt worden war. Die Beschlüsse fasste die Kommission anlässlich ihrer heutigen öffentlichen Beratungen.

Am 23. August 2017 veröffentlichte SRF News den Online-Artikel "Die Fakten zur Affäre Hildebrand". Es handelt sich dabei um eine Chronologie der Ereignisse betreffend den ehemaligen Präsidenten der Schweizerischen Nationalbank Philipp Hildebrand vom Oktober 2011 ("IT-Mitarbeiter wird auf Hildebrands Konto aufmerksam") bis zum 23. August 2017 ("Die Affäre Hildebrand endet mit Schuldsprüchen"). Der Beschwerdeführer machte geltend, dass wesentliche Fakten in dieser Chronologie unerwähnt geblieben bzw. unvollständig dargestellt worden seien. Dies betrifft eine E-Mail eines Bankberaters an den ehemaligen Nationalbankpräsidenten und die Urteile des Obergerichts des Kantons Zürich i.S. Bankgeheimnisverletzung. Die UBI kam im Rahmen ihrer Beratungen zum Schluss, dass insbesondere das Weglassen der E-Mail die Meinungsbildung der Leserschaft massgeblich beeinträchtigte. Sie stellte daher eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots fest. Die UBI hiess die Beschwerde mit acht zu eins Stimmen gut. Die Redaktion von SRF News hat die Chronologie während des Beschwerdeverfahrens in beiden Punkten vervollständigt, ohne allerdings das Datum der Anpassung zu vermerken.

Die Sendung "Zürinews" von TeleZüri vom 18. September 2017 zeigte einen Beitrag über die Rentenreform, welche Gegenstand der eidgenössischen Volksabstimmung vom 24. September 2017 über die Altersvorsorge 2020 bildete. Im Zentrum des Beitrags stand der in der Vorlage vorgesehene Art. 13 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) zum Referenz-, Mindest- und Höchstalter. Dieser würde es Pensionskassen ermöglichen, überobligatorische Leistungen erst ab einem Alter von 70 Jahren auszubezahlen. Der Bericht wurde am 18. September 2017 in praktisch identischer Weise auch in den Nachrichtensendungen von TeleBärn und Tele M1 ausgestrahlt. Die UBI teilte die Meinung des Beschwerdeführers, wonach der Beitrag insgesamt einen unzutreffenden Eindruck bezüglich der Bedeutung und der Auswirkungen der vorgesehenen Bestimmung beim Publikum vermittelte. Das Sachgerechtigkeitsgebot wurde deshalb verletzt. TeleBärn und Tele M1 haben zusätzlich die aus dem Vielfaltsgebot abgeleiteten erhöhten Anforderungen an Sendungen mit einem Bezug zu einer bevorstehenden Volksabstimmung – besondere Ausgewogenheit, Unparteilichkeit – nicht eingehalten. Diese Pflicht gilt ausschliesslich für konzessionierte Programme. Die UBI hiess die Beschwerde gegen Tele Züri, TeleBärn und Tele M1 insgesamt mit fünf zu drei Stimmen gut.

Das Politmagazin "Rundschau" von Fernsehen SRF vom 30. August 2017 thematisierte in einem Beitrag, dass Schweizer Unternehmen von 2011 bis 2013 für rund 400 Millionen Franken Rohgold aus Eritrea importiert, raffiniert und daraus Goldbarren gegossen haben. Im Zentrum stand dabei eine Goldmine, an welcher der eritreische Staat zu 40 Prozent beteiligt ist. In diesem diese Geschäfte kritisch beleuchtenden Beitrag kamen u.a. in der Schweiz lebende Flüchtlinge aus Eritrea und verschiedene schweizerische Politiker zu Wort. In der Beratung der UBI kam zwar zum Ausdruck, dass die Problematik der Goldgeschäfte vertiefter hätte dargestellt werden können. Da die UBI sich jedoch auf eine Rechtskontrolle zu beschränken hat und keine Fachaufsicht ausüben darf, wurde die Beschwerde einstimmig abgewiesen. Auch einen im Zusammenhang mit einer Veranstaltung der Schweizerischen Energiestiftung ausgestrahlten Beitrag der Morgeninformationssendung "HeuteMorgen" von Radio SRF stufte die UBI als sachgerecht ein und wies die dagegen erhobene Beschwerde einstimmig ab.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die aus neuen Mitgliedern besteht und vom Bündner Rechtsanwalt Vincent Augustin präsidiert wird. Sie hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG Bestimmungen des Radio- und Fernsehrechts verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Entscheide der UBI können nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidbegründung beim Bundesgericht angefochten werden.

Adresse für Rückfragen

UBI
Postfach 8547
3001 Bern
Tel. +41 58 462 55 33/38
Fax +41 58 462 55 58

Herausgeber

Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen
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Letztes Update: 29.09.2020