Medienmitteilungen

Beschwerde gegen Radio SRF gutgeheissen – andere Beschwerden abgewiesen

Bern, 03.11.2017 - Im Rahmen ihrer heutigen öffentlichen Beratungen hat die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) eine Beschwerde gegen einen Beitrag der Sendung "HeuteMorgen" von Radio SRF zum Energiegesetz gutgeheissen. Abgewiesen hat sie dagegen eine Beschwerde gegen die "Abstimmungs-Arena" von Fernsehen SRF zur Energiestrategie. Ebenfalls abgewiesen wurden sechs Beschwerden gegen die viel diskutierte "Arena" von Fernsehen SRF über "Trumps Krieg gegen die Medien".

Am Nachmittag behandelte die UBI Beschwerden zu zwei Sendungen, die im Vorfeld der eidgenössischen Volksabstimmung vom 21. Mai 2017 über das Energiegesetz ausgestrahlt worden waren. Bei entsprechenden Ausstrahlungen gelten erhöhte journalistische Sorgfaltspflichten, um die Chancengleichheit der sich gegenüberstehenden Lager zu gewährleisten. Ein rund zweieinhalbminütiger Beitrag der Informationssendung "HeuteMorgen" von Radio SRF vom 2. Mai 2017 zu den Kosten des Energiegesetzes erfüllte diese Anforderungen nicht. Namentlich eine Aussage der Redaktorin, wonach die SVP mit ihren Kostenberechnungen "sicher nicht Recht hat", war irreführend und parteiisch. Die UBI hat die Beschwerde der SVP deshalb mit sechs zu drei Stimmen gutgeheissen. 

Die Beschwerde eines Vertreters des "Umweltkomitees gegen Energiegesetz" gegen die "Abstimmungs-Arena" von Fernsehen SRF vom 28. April 2017 zur "Energiestrategie" hat die UBI dagegen mit acht zu eins Stimmen abgewiesen. Die UBI kam dabei zwar zum Schluss, dass Umweltaspekte in der Diskussion im Vergleich zu anderen Gesichtspunkten untergewichtet wurden. Da aber die wichtigsten Umweltfragen zumindest Erwähnung fanden und keines der beiden Lager durch diese Untergewichtung benachteiligt wurde, erachtete die UBI diesen Mangel als Nebenpunkt. Der Umstand, dass die Redaktion keinen Vertreter des "Umweltkomitees gegen Energiegesetz" in die "Abstimmungs-Arena" eingeladen hatte, stellte keine Diskriminierung und damit auch keine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm dar.

Bereits am Vormittag beriet die UBI während rund zwei Stunden über sechs Beschwerden gegen die Sendung "Arena" über "Trumps Krieg gegen die Medien", welche Fernsehen SRF am 24. Februar 2017 ausgestrahlt hatte. Die Glaubwürdigkeit der klassischen Medien stand im Zentrum dieser Diskussionssendung, die sehr turbulent verlief. Ganz knapp kam die UBI mit Stichentscheid der Vizepräsidentin, welcher aufgrund des Ausstands des UBI-Präsidenten der Vorsitz oblag, bei vier zu vier Stimmen zum Schluss, dass die Sendung den Mindestanforderungen an den Programminhalt noch genügte. Der Umgang mit einem der Gäste, dem Historiker und Publizisten Daniele Ganser, erachtete die obsiegende Mehrheit der UBI zwar teilweise als problematisch, wie namentlich die Veröffentlichung einer E-Mail. Daniele Ganser hatte jedoch Gelegenheit, zu gegen ihn erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen. Dadurch wurde dieser problematische Umgang für das Publikum auch transparent und dieses konnte sich dazu wie auch zur Sendung insgesamt eine eigene Meinung bilden. Die vier unterlegenen Mitglieder erachteten das Sachgerechtigkeitsgebot als verletzt, weil die Sendung tendenziös gewesen sei, indem durch die Gestaltung und Moderation die Glaubwürdigkeit von Kritikern der Medien in Frage gestellt worden sei. Redaktion und Moderation hätten sich bei dieser "Arena", die sie selber betraf, zurückhalten müssen.

Die Entscheide der UBI können innert 30 Tagen nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidbegründung mit Beschwerde beim Bundesgericht angefochten werden.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die vom Churer Rechtsanwalt Vincent Augustin präsidiert wird und aus neun Mitgliedern besteht. Sie hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Der UBI vorgelagert sind Ombudsstellen, die eine Vermittlungsfunktion einnehmen.

Adresse für Rückfragen

UBI
Postfach 8547
3001 Bern
Tel. +41 58 462 55 33/38
Fax +41 58 462 55 58

Herausgeber

Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen
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Letztes Update: 29.09.2020