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SRG diskriminiert "Alternative Linke" nicht

Bern, 11.10.2011 - Anlässlich der heutigen öffentlichen Beratung hat die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) beschlossen, eine Beschwerde von "La Gauche – Alternative Linke – La Sinistra" wegen Verweigerung des Zugangs zum Radio- und Fernsehprogramm abzuweisen.

Die UBI ist zum Schluss gekommen, dass der Entscheid der Veranstalterin, die Alternative Linke von gewissen Wahlsendungen bei den französischsprachigen Radio- und Fernsehprogrammen der SRG auszuschliessen, keine Diskriminierung darstellt. Rundfunkveranstalter wie die SRG müssen nicht alle Parteien in Sendungen vor Wahlen genau gleich behandeln. Sie verfügen bei der Gestaltung ihrer Programme über eine beträchtliche Autonomie.

Aufgrund der bevorstehenden eidgenössischen Wahlen vom 23. Oktober hat die UBI die Beschwerde beschleunigt behandelt. Die Beschwerde wurde am 2. September 2011 erhoben. Die Alternative Linke beanstandet vorab, dass sie als kleine Partei ("petit parti") erachtet wird und ihre Repräsentanten deshalb über weniger Sendezeit bei den Wahlsendungen verfügen als diejenigen grösserer Parteien.

Die UBI hat die Beschwerde mit 5 :1 Stimmen abgewiesen. Nach Vorliegen der schriftlichen Begründung kann der Entscheid beim Bundesgericht angefochten werden.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und wird durch Roger Blum präsidiert. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt.

Adresse für Rückfragen

UBI
Postfach 8547
3001 Bern
Tel. +41 58 462 55 33/38
Fax +41 58 462 55 58

Herausgeber

Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen
http://www.ubi.admin.ch



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Letztes Update: 29.09.2020