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Fernsehen muss Umfragen differenziert vermitteln - UBI wies Mehrheit der Beschwerden ab

Bern, 17.06.2011 - Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) wies am Freitag in fünf von neun Fällen Beschwerden gegen Beiträge zu Meinungsumfragen vor eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen am Schweizer Fernsehen ab. Auf eine trat sie nicht ein, drei Fälle hiess sie gut. Sie betonte, dass die Vermittlung von Meinungsforschung differenziert sein muss.

Die UBI entscheidet gemäss ihrem gesetzlichen Auftrag nicht über die Exaktheit der Methoden der Meinungsforschung, sondern allein über rundfunkrechtliche Gesichtspunkte. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Berichterstattung im Fernsehen derart war, dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden konnte. Die Auswahl des durchführenden Instituts ist Sache der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG). Das von der SRG beauftragte Institut gfs Bern gilt als anerkannt. Die UBI würde nur eingreifen, wenn ein Institut offensichtlich unseriös arbeitete. Hingegen legt die UBI Gewicht darauf, dass die Empfehlungen des Europarates zur Vermittlung von Umfragen eingehalten werden. Darauf hatte die UBI schon in zwei früheren Entscheiden hingewiesen. 

 

In  drei Fällen hat die UBI eine Verletzung des Rundfunkrechts festgestellt, weil das Fernsehen zu wenig differenziert hat zwischen klar Ja-Stimmenden und eher Ja-Stimmenden beziehungsweise klar Nein-Stimmenden und eher Nein-Stimmenden. Dadurch kam der Eindruck zustande, der Anteil der eindeutig Ja- und Nein-Stimmen sei sehr hoch und damit höher als er gemäss Unfrage war. Dies verunmöglichte es dem Publikum, sich eine eigene Meinung zu bilden. Bei den gutgeheissenen Fällen handelte es sich um Beiträge von Nachrichtensendungen des Schweizer Fernsehens zu Umfrageergebnissen im Vorfeld der eidgenössischen Abstimmung vom 1. Juni 2008, bei welcher die Schweizer Bevölkerung u.a. über die "Einbürgerungsinitiative" und den "Gesundheitsartikel" zu befinden hatte.

 

Die abgewiesenen Fälle betrafen Rügen, die sich nicht auf die konkreten Sendungen, sondern primär auf die demoskopische Methode und die Ergebnisse der Umfragen bezogen. Dazu gehörte auch ein "Tagesschau"-Beitrag zur "Minarettinitiative".

 

Die Beschlüsse der UBI können nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidbegründung beim Bundesgericht angefochten werden.

 

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und wird durch Roger Blum präsidiert. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt.

Adresse für Rückfragen

UBI
Prof. Dr. Roger Blum
Präsident
Tel. 0049 160 80 107 28

Herausgeber

Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen
http://www.ubi.admin.ch



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Letztes Update: 29.09.2020