Verspätete Beanstandung

22.03.2013

22.03.2013: Die UBI ist auf eine Beschwerde gegen die Informationssendung "Mise au point" von Radio Télévision Suisse nicht eingetreten. Die eigentliche Beanstandung bei der Ombudsstelle erfolgte zu spät. Die UBI berücksichtigte bei ihrem Entscheid namentlich, dass ein Rechtsanwalt die Beschwerde führende Person vertrat.

UBI-Entscheid b.659 (auf Französisch)

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Letztes Update: 05.10.2020