Sachgerechte Online-Publikation von SRF News

19.04.2018

SRF News thematisierte im Rahmen eines Interviews mit dem Russland-Korrespondenten die Ereignisse rund um eine Demonstration in Moskau gegen die Korruption. Der betreffende Online-Artikel war zwar, wie in der Beschwerde gerügt, wenig kritisch gegenüber dem russischen Oppositionspolitiker Alexej Nawalny, der zu der unbewilligten Kundgebung aufgerufen hatte. Die freie Meinungsbildung der Leserschaft wurde dadurch aber nicht verunmöglicht. Die wesentlichen Fakten zu den Vorgängen an der Demonstration vermittelte der Korrespondent im Rahmen eines Augenzeugenberichts korrekt. Der Artikel enthielt zudem direkte Links auf weitere Beiträge von SRF mit zusätzlichen Informationen zu den Protesten. Das Sachgerechtigkeitsgebot wurde aus den erwähnten Gründen nicht verletzt.

UBI-Entscheid b.769

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Letztes Update: 05.10.2020