"Rundschau"-Sondersendung zu Syrien

28.03.2017

Auf eine Beschwerde gegen die "Rundschau"-Sondersendung von Fernsehen SRF zu Syrien, in deren Zentrum ein Interview mit Präsident Bashar al-Assad stand, ist die UBI nicht eingetreten. Es fehlte die bei Popularbeschwerden erforderliche Unterstützung von mindestens 20 legitimierten Personen. Der Beschwerdeführer rügte in seiner Eingabe nicht das Interview mit dem syrischen Präsidenten, sondern die nachfolgende Analyse mit einem Syrienkenner, weil es sich bei letzterem nicht um einen unabhängigen Experten gehandelt habe. Der Beschwerdeführer machte zudem geltend, die Berichterstattung von Fernsehen SRF zu Syrien sei generell einseitig und parteiisch. 

UBI-Entscheid b.748

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Letztes Update: 05.10.2020