"Puls"-Beitrag: Keine Programmrechtsverletzung trotz Mängeln

26.08.2020

Fernsehen SRF strahlte am 4. November 2019 im Gesundheitsmagazin "Puls" einen mehrteiligen Beitrag zur Patientenberatung und zu den Patientenrechten in der Schweiz aus. Anlass bildete die Gründung der ersten Patientenstelle in Zürich vor 40 Jahren. Die frühere, langjährige Stellenleiterin erhob dagegen Beschwerde. Sie rügte ausschliesslich den ersten Filmbericht, welcher auch einen historischen Rückblick enthielt. In ihrer Beurteilung weist die UBI zwar darauf hin, dass gewisse Aussagen zur Gründung der ersten Patientenstelle tatsächlich nicht den Tatsachen entsprachen. Im Rahmen des gesamten Beitrags handelt es sich dabei um Nebenpunkte, welche die Meinungsbildung des Publikums zu den primär behandelten Themen nicht verfälschten. Es war auch nicht zwingend notwendig, die Beschwerdeführerin im Beitrag zu Wort kommen zu lassen. Die UBI ist daher zum Schluss gekommen, dass der Beitrag das Sachgerechtigkeitsgebot trotz der festgestellten Mängel nicht verletzt hat und, dass auch keine rechtswidrige Zugangsverweigerung vorliegt. Sie wies die Beschwerde einstimmig ab.

UBI-Entscheid b.837

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Letztes Update: 05.10.2020