Programmrechtswidriger Beitrag zum Energiegesetz

13.02.2018

Die UBI hat die Beschwerde der SVP gegen einen Beitrag der Informationssendung "HeuteMorgen" von Radio SRF zum Energiegesetz gutgeheissen. Darin ging es primär um die Kostenberechnungen der Befürworter und Gegner der Abstimmungsvorlage. Die im Beitrag genannten Zahlen betrafen unterschiedliche Sachverhalte, was für die Zuhörenden jedoch nicht erkennbar war. Diese waren deshalb auch nicht in der Lage, die negative Einschätzung der Kostenberechnung der SVP durch die Inlandredaktorin korrekt einzuordnen. Der entsprechende Kommentar steht zudem im Widerspruch zu den gebotenen besonderen Sorgfaltspflichten - Ausgewogenheit und Unparteilichkeit - für Sendungen mit einem direkten Bezug zu einer bevorstehenden Volksabstimmung. Das Sachgerechtigkeits- und das Vielfaltsgebot wurden aus diesen Gründen verletzt.

UBI-Entscheid b.764

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Letztes Update: 05.10.2020