Online-Berichterstattung über Russland

10.01.2018

Auf eine Beschwerde gegen die Russlandberichterstattung von SRF online ist die UBI nicht eingetreten. Die beschwerdeführende Person konnte trotz eingeräumter Nachbesserungsfrist die Voraussetzungen für eine Popularbeschwerde nicht erfüllen. In der Entscheidbegründung wies die UBI zudem darauf hin, dass Zeitraumbeschwerden (Beschwerden gegen mehrere Beiträge zum gleichen Thema in einem Zeitraum von maximal drei Monaten) gegen Online-Publikationen der SRG im Gegensatz zu Radio- und Fernsehsendungen nur beschränkt möglich sind.

UBI-Entscheid b.773

 

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Letztes Update: 05.10.2020