Nicht ausgewogene Abstimmungssendung von RTS

27.09.2022

Am 14. November 2021 strahlte Fernsehen RTS im Rahmen der Sendung «Mise au Point» einen Beitrag über das verschärfte politische Klima im Vorfeld der eidgenössischen Volksabstimmung zum Covid-19-Gesetz aus. Thematisiert wurden darin u.a. Übergriffe gegen Verantwortliche der Gesundheitspolitik. In der dagegen erhobenen Popularbeschwerde wurde im Hinblick auf die Vorlage eine Ungleichbehandlung beider Lager gerügt. In ihrer Beurteilung ist die UBI zum Schluss gekommen, dass der Beitrag einen Bezug zur bevorstehenden Volksabstimmung aufweist und das Vielfaltsgebot anwendbar ist. Da in der Sendung nur angegriffene Politikerinnen und Politiker zu Wort kommen, welche die staatlichen Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 befürworteten, hat die Redaktion die für abstimmungsrelevante Sendungen bestehenden besonderen Anforderungen an die Ausgewogenheit und Fairness zur Gewährleistung der Chancengleichheit nicht eingehalten. Das Vielfaltsgebot wurde daher verletzt. Die UBI hat die Beschwerde mit sechs zu drei Stimmen gutgeheissen.

UBI-Entscheid b.915

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Letztes Update: 05.10.2020