Nachrichtenbeitrag verletzt Jugendschutz

18.06.2012

18.06.2012: Die UBI hat eine Beschwerde gegen einen Beitrag der Nachrichtensendung "19:30" von Télévision Suisse Romande über das Festival des fantastischen Films in Neuenburg, welcher dem Gore-Film gewidmet war, gutgeheissen. Gewalt wurde zwar weder verharmlost noch verherrlicht. Aufgrund einer zu frühen Ausstrahlungszeit und nicht ausreichenden Warnhinweisen ist aber der rundfunkrechtliche Jugendschutz verletzt worden.

UBI-Entscheid b.643 (auf Französisch)

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Letztes Update: 05.10.2020