Mangel in Fernsehbeitrag begründet keine Rechtsverletzung

23.12.2013

23.12.2013: Trotz festgestellter Mängel hat die UBI eine Beschwerde gegen einen Beitrag der Sendung "Schweiz Aktuell" von Fernsehen SRF abgewiesen. Darin ging es um Angriffe mit gefährlichen Laserpointern und die damit verbundenen strafrechtlichen Konsequenzen. Ein exemplarisch erwähnter Einzelfall wurde dabei unvollständig wiedergegeben. Dieser Mangel hat jedoch die freie Meinungsbildung des Publikums zu den thematisierten grundsätzlichen Aspekten von Laserpointerangriffen nicht in Frage gestellt.

UBI-Entscheid b.674

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Letztes Update: 05.10.2020