Mängel in Nebenpunkten bei "10 vor 10"-Beitrag

31.10.2012

31.10.2012: Abgewiesen hat die UBI eine Beschwerde gegen einen Beitrag des Nachrichtenmagazins "10 vor 10" des Schweizer Fernsehens. Darin wurde über verschiedene skandalträchtige Vorgänge im Schweizer Fussball berichtet. Das Publikum konnte sich zu den im Beitrag thematisierten Ereignissen eine eigene Meinung bilden. Die festgestellten Mängel betreffen Nebenpunkte, welche nicht geeignet sind, den Gesamteindruck wesentlich zu beeinträchtigen.

UBI-Entscheid b.653

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Letztes Update: 05.10.2020