Knapp abgewiesene Beschwerde gegen wahlrelevanten Talk

01.06.2012

01.06.2012: Die UBI hat eine Beschwerde gegen die Talksendung "Schawinski" des Schweizer Fernsehens abgewiesen. Der Auftritt eines Ständeratskandidaten 20 Tage vor dem Wahlgang verletzt im konkreten Fall keine rundfunkrechtlichen Bestimmungen. Der Beschluss, die Beschwerde abzuweisen, fiel mit 4:3 Stimmen. Die Entscheidbegründung enthält im Anhang die abweichende Meinung der drei unterlegenen Mitglieder.

Medienmitteilung

UBI-Entscheid b.647

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Letztes Update: 05.10.2020