Eidgenössische Wahlen 2019: Beschwerde gegen RSI gutgeheissen

24.09.2020

Die Radio- und Fernsehberichterstattung von RSI zu den Ständeratswahlen im Kanton Tessin hat das Vielfaltsgebot verletzt. Eine Kandidatin der Lega Verde war mit einer Beschwerde an die UBI gelangt und monierte, dass die Gruppierung bei den Sendungen von RSI im Vorfeld der eidgenössischen Wahlen gegenüber anderen Parteien benachteiligt worden sei. Für die zwei Sitze im Ständerat kandidierten im Kanton Tessin neun Personen, wovon sechs etablierten Parteien und drei zwei kleineren Gruppierungen angehörten. An den sechs Sendungen von RSI zu den Ständeratswahlen konnten nur die sechs Kandidierenden der grossen Parteien teilnehmen. In keiner der Sendungen kam zum Ausdruck, dass noch drei weitere Personen, u.a. zwei von der Lega Verde, für die beiden Tessiner Ständeratssitze kandidierten. Die UBI hiess deshalb die Beschwerde der Vertreterin der Lega Verde einstimmig gut.

UBI-Entscheid b.833

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Letztes Update: 05.10.2020