Bundesgericht stützt UBI-Entscheid i.S. "Puls"

02.05.2013

02.05.2013: Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen den UBI-Entscheid hinsichtlich einer Sondersendung des Gesundheitsmagazins "Puls" des Schweizer Fernsehens über "Botox" abgewiesen. Wie die UBI kam es zum Schluss, dass die unterlassene Information über die mit der Produktion von "Botox" verbundenen Tierleiden die Meinungsbildung des Publikums erheblich beeinträchtigt hat.

Urteil des Bundesgerichts 2C_1246/2012 vom 12. April 2012

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Letztes Update: 05.10.2020