Beschwerdevoraussetzungen
13.06.2018
Auf eine Beschwerde gegen die "Abstimmungsarena" von Fernsehen SRF zur "No-Billag"-Initiative ist die UBI nicht eingetreten. Der Beschwerdeführer erfüllte trotz eingeräumter Nachbesserungsfrist die Voraussetzungen für eine Popularbeschwerde nicht. Seinen Antrag, den "Arena"-Moderator abzusetzen, hätte die UBI ohnehin nicht anordnen können.