Beschwerdevoraussetzungen

13.06.2018

Auf eine Beschwerde gegen die "Abstimmungsarena" von Fernsehen SRF zur "No-Billag"-Initiative ist die UBI nicht eingetreten. Der Beschwerdeführer erfüllte trotz eingeräumter Nachbesserungsfrist die Voraussetzungen für eine Popularbeschwerde nicht. Seinen Antrag, den "Arena"-Moderator abzusetzen, hätte die UBI ohnehin nicht anordnen können.

UBI-Entscheid b.780

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Letztes Update: 05.10.2020