Beschwerden gegen RTS abgewiesen
02.09.2022
Im Rahmen ihrer heutigen öffentlichen Beratungen in Lausanne hat die UBI Beschwerden gegen drei Fernsehbeiträge der Nachrichtensendung «Le 19h30» und gegen die Radiosendung «Tribu» von RTS abgewiesen. Sie stellte fest, dass keine Programmbestimmungen verletzt wurden.