Beschwerde gegen Wahlberichterstattung von Radio Rhône FM abgewiesen

02.07.2012

02.07.2012: Die UBI hat eine Beschwerde einer politischen Gruppierung gegen die Berichterstattung des Walliser Radios Rhône FM zu den eidgenössischen Wahlen 2011 abgewiesen. Das Vielfaltsgebot und insbesondere auch das vor Wahlen geltende Prinzip der Chancengleichheit sind nicht verletzt worden.

UBI-Entscheid b.645 (auf Französisch)

Medienmitteilung (auf Französisch)

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Letztes Update: 05.10.2020