Beschwerde gegen Nachrichtensendung von RTS abgewiesen

07.11.2018

Die UBI hat eine Popularbeschwerde gegen einen Beitrag der Nachrichtensendung "19:30" von Fernsehen RTS abgewiesen. Der Moderator befragte darin den Gouverneur von Virgina (USA) zur bestehenden Kritik am US-Präsidenten Donald Trump. Die Beschwerdeführer rügten, der Beitrag sei tendenziös und unausgewogen gewesen. Trotz der Einseitigkeit war das Interview aber aufgrund der transparenten Gestaltung nicht irreführend. Dass es sich beim Befragten um einen politischen Gegner von Donald Trump handelte, war für das Publikum erkennbar. Dieses verfügte zudem über ein breites Vorwissen zum US-Präsidenten und zu dessen Politik. Das Publikum konnte sich deshalb eine eigene Meinung zu diesem Beitrag im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots bilden. Eine Missachtung der Menschenwürde lag ebenfalls nicht vor.

Entscheid b.783

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Letztes Update: 05.10.2020