Beschwerde gegen Krimiserie abgewiesen
16.10.2018
Eine Folge der Krimiserie "Der Bestatter" von Fernsehen SRF sowie der dazugehörige Trailer bildeten Gegenstand einer Popularbeschwerde. In der betreffenden Ausstrahlung wurde der Verehrer einer Schlagersängerin von einem Rottweiler angegriffen und getötet. Als Täterin entpuppte sich die Mutter der Schlagersängerin, die den Hund auf das Opfer gehetzt hatte. In der dagegen erhobenen Beschwerde wurde geltend gemacht, Rottweilerhunde seien in irreführender Weise dargestellt worden und die Folge sei unnötig reisserisch. Da es sich bei der beanstandeten Sendung um die Folge einer Krimiserie mit fiktivem Inhalt handelte, war das Sachgerechtigkeitsgebot nicht anwendbar. Die Gestaltung ermöglichte dem Publikum zudem, sich eine gebührende Distanz zu den Gewaltszenen zu verschaffen. Gewalt wurde weder verherrlicht noch verharmlost. Der auch am Nachmittag gezeigte Trailer war schliesslich nicht geeignet, die Entwicklung von Minderjährigen zu gefährden. Die UBI wies die Beschwerde daher einstimmig (Sendung) bzw. mit sieben zu eins Stimmen (Trailer) ab.