Beschwerde gegen Fernsehbeitrag zur Gaddafi-Affäre gutgeheissen

27.01.2012

27.01.2012: Die UBI hat eine Beschwerde gegen die Sendung "Mise au point" der Télévision Suisse Romande, welche die Gaddafi-Affäre in Genf thematisierte, gutgeheissen. Das Sachgerechtigkeitsgebot ist verletzt worden, weil ein Anwalt nicht Gelegenheit erhielt, zu gegen ihn gerichteten gravierenden Vorwürfen eines Staatsrats Stellung zu nehmen.

UBI-Entscheid b.636 (auf Französisch)

Zurück zur Übersicht

Zum Seitenanfang

Letztes Update: 05.10.2020