Beschwerde gegen Fernsehbeitrag zum Chaplin-Museum gutgeheissen

27.03.2012

27.03.2012: Die UBI hat eine Beschwerde gegen einen Nachrichtenbeitrag der Télévision Suisse Romande über das beabsichtigte Chaplin-Museum gutgeheissen. Das Sachgerechtigkeitsgebot wurde verletzt, weil die Sichtweise eines angeblichen Investors, dem im Beitrag Beziehungen zur Russischen Mafia vorgeworfen werden, nicht zum Ausdruck kam.

Medienmitteilung

UBI-Entscheid b.634 (auf Französisch)

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Letztes Update: 05.10.2020