RTS-Musikprogramm: Keine unzulässige Zugangsverweigerung

28.04.2023

Ein Musiker und Komponist erhob Beschwerde, weil seine Lieder im Musikprogramm von RTS und insbesondere bei "Option Musique" nicht gespielt würden. Es stellte sich daher für die UBI die Frage, ob eine unzulässige Zugangsverweigerung zum Programm vorliegt. Dies traf aber nicht zu. Die Redaktion von "Option Musique" konnte auf sachliche Gründe verweisen, die Lieder des Beschwerdeführers nicht zu spielen, welche für die ganze Branche gelten. Eine Diskriminierung besteht nicht. Hinsichtlich der Musikauswahl ist die Programmautonomie für Veranstalter ohnehin speziell gross. RTS boykottiert in seinen Musikprogrammen auch nicht in systematischer Weise die Lieder des Beschwerdeführers. Die UBI hat aus diesen Gründen die Beschwerde einstimmig abgewiesen.

UBI-Entscheid b.930

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Letztes Update: 27.04.2021