RTS-Beitrag über einen belarussischen Dissidenten

09.06.2023

Am 5. Juni 2021 strahlte Fernsehen RTS in der Nachrichtensendung «Le 12h45» einen Beitrag über einen verhafteten belarussischen Dissidenten aus. Darin wurden Ausschnitte seines angeblichen Geständnisses im staatlichen Fernsehen, Aussagen seines Vaters und der Oppositionsführerin gezeigt. In einer gegen den Beitrag erhobenen Popularbeschwerde wurde geltend gemacht, es sei nicht erkennbar gewesen, dass das Geständnis erzwungen gewesen sei. In ihrer Prüfung hat die UBI jedoch festgestellt, dass sich das Publikum durch die im Beitrag transparent vermittelten Fakten und Ansichten eine eigene Meinung zu den Ereignissen und insbesondere zur Problematik der Praktiken des Regimes hat bilden können. Das Sachgerechtigkeitsgebot wurde eingehalten. Die Ausschnitte aus dem Interview mit dem Dissidenten stellen auch keine Missachtung der Menschenwürde dar, da diese Bilder für die aktuelle Zeitgeschichte von Relevanz waren. Die UBI hat aus diesen Gründen die Beschwerde einstimmig abgewiesen.

UBI-Entscheid b.931

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Letztes Update: 27.04.2021