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Gewalt in Actionfilmen

Bern, 04.05.2006 - Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen den auf Schweizer Fernsehen DRS ausgestrahlten US-Spielfilm "The Glimmer Man" abgewiesen. Im Entscheid setzt sie sich mit den in diesem Actionfilm gezeigten Gewaltbildern auseinander.

Fernsehveranstalter haben bei der Auswahl von Unterhaltungsfilmen mit gewalttätigen Inhalten besondere Sorgfaltspflichten wahrzunehmen, sowohl was die Beurteilung der Inhalte angeht als auch bei der zeitlichen Programmierung. Ob ein entsprechender Film gewaltverherrlichend bzw. gewaltverharmlosend ist und damit Programmrecht verletzt, hängt primär davon ab, ob die Ausstrahlung dem Publikum eine gebührende Distanz zu den gezeigten Gewaltdarstellungen ermöglicht. Dies stellt die UBI in ihrem neuesten Entscheid fest.

 

Im Mittelpunkt des Spielfilms "The Glimmer Man" stehen zwei Polizisten, welche auf der Spur eines Serienmörders sind, der in Los Angeles sein Unwesen betreibt. Die Hauptrolle spielt der bekannte Actiondarsteller Steven Seagal. Der von 87 Personen unterstützte Beschwerdeführer rügte zwei Szenen. Darin hätten die beiden Polizisten, beispielsweise mit einem Schuss ins Bein bei einer Einvernahme, Foltermethoden angewendet. "The Glimmer Man" würde deshalb zwei programmrechtliche Bestimmungen verletzen: es liege einerseits eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze vor, anderseits eine Gewaltverherrlichung bzw. Gewaltverharmlosung.

 

In ihrer Beurteilung kommt die UBI zum Ergebnis, dass sich "The Glimmer Man" weder dazu eignet, einer gegen die Rechtstaatlichkeit gerichteten Politik Vorschub zu leisten noch vermögen die beanstandeten Szenen die staatliche Ordnung in konkreter Weise zu gefährden. Es kann in Filmgenres wie Actionfilmen, in denen es primär um Unterhaltung geht, nicht ein rechtstaatlich konformes Verhalten verlangt werden. Der fiktive Charakter des Films und der beanstandeten Szenen war für das Publikum ohne weiteres erkennbar.

 

Eingehend setzt sich die UBI im Entscheid mit den Gewaltdarstellungen auseinander, welche sich keineswegs auf die vom Beschwerdeführer explizit gerügten beiden Szenen beschränken. Sie hat aber festgestellt, dass in "The Glimmer Man" etliche gestalterische Elemente eine gebührende Distanz zu den Gewaltszenen schaffen. So haben die beiden Protagonisten offensichtlich wenig mit realen Polizisten zu tun. Die von Steven Seagal gespielte Figur fällt etwa sowohl durch eine besondere äussere Erscheinung als auch durch die innere Haltung auf. Als Buddhist, der eigentlich Gewaltlosigkeit predigt, wird er seinen Prinzipien wiederholt untreu. Die Kampfszenen dienen vorab dazu, dass die Schauspieler ihre Kampfsportkünste zur Schau stellen können. Insgesamt handelt es sich bei "The Glimmer Man" um eine Art Märchen, in dem eine klare und einfache Trennung von Guten und Bösen besteht und im Übrigen kaum Raum für Differenzierungen und Tiefe bleibt. Die Ausstrahlungszeit (22.50 Uhr) genügte den programmrechtlichen Anforderungen. Aus diesen Gründen ist die UBI einstimmig zum Schluss gekommen, dass Gewalt nicht verherrlicht oder verharmlost wird.

 

Die UBI hält im Entscheid jedoch fest, dass die Anhäufung von Darstellungen ungezügelter Gewalt durchaus kritische Fragen aufwirft. Es besteht namentlich die Gefahr, dass die Hemmschwelle bei der Ausstrahlung von Filmen, die gewalttätige Inhalte beinhalten, schrittweise immer tiefer fällt. Gewalt stellt überdies ein immer grösseres gesellschaftliches Problem dar. Unabhängig davon, welche Rolle dabei dem Fernsehen zukommt, haben Veranstalter bei der Auswahl und Programmierung von Unterhaltungsfilmen mit gewalttätigen Inhalten besondere Sorgfaltspflichten wahrzunehmen.

Adresse für Rückfragen

UBI
Postfach 8547
3001 Bern
Tel. 031/322 55 33/38
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Herausgeber

Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen
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Letztes Update: 29.09.2020