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"Puls"-Beitrag über Diabetes war sachgerecht

Bern, 09.12.2009 - Die UBI hat eine Beschwerde gegen einen in der Sendung "Puls" des Schweizer Fernsehens ausgestrahlten Beitrag über Diabetes abgewiesen. Das Publikum konnte sich zu den behandelten Themen und namentlich auch zu den verschiedenen Insulinpräparaten eine eigene Meinung bilden.

Im Rahmen des Gesundheitsmagazins "Puls" strahlte das Schweizer Fernsehen auf SF 1 am 10. November 2008 einen rund zwölfeinhalb Minuten dauernden Beitrag über Diabetes aus. In mehreren Filmberichten und Studiogesprächen standen die im Laufe der Zeit bestehenden Behandlungsmöglichkeiten gegen diese auch in der Schweiz weit verbreitete Krankheit im Vordergrund. Erörtert wurde dabei namentlich die Frage, ob das in der Behandlung lange Zeit vorherrschende tierische Insulin vollständig durch chemisch hergestelltes Humaninsulin ersetzt werden könne. Zu dieser Problematik äusserten sich ein Diabetologe im Studiogespräch und drei Direktbetroffene, welche auf tierisches Insulin angewiesen sind, in Filmeinspielungen.

 

Einer der gezeigten Diabetiker, ein Arzt, erhob gegen den Beitrag Beschwerde. Er monierte, der Beitrag sei unausgewogen gewesen. Verfechter von tierischem Insulin hätten ihre Argumente ungenügend darlegen können. Er beanstandete überdies die pauschalen Aussagen des Experten, wonach Probleme mit Humaninsulin mit einer fachgerechten Anwendung verhindert werden könnten.

 

Im Entscheid stellt die UBI fest, dass für das Publikum aus dem Beitrag ohne Weiteres erkennbar war, dass es sich beim angehörten Experten um einen ausgesprochenen Verfechter von Humaninsulin handelt und seine Meinung umstritten ist. Der gegenteilige Standpunkt der Verfechter von tierischem Insulin kam ausführlich und für das Publikum in nachvollziehbarer Weise zum Ausdruck. Neben den Stellungnahmen von drei Direktbetroffenen trug insbesondere die Moderatorin zum besseren Verständnis der Problematik bei, indem sie wiederholt konkrete Argumente der Befürworter von tierischem Insulin den eher allgemein gehaltenen Aussagen des Experten gegenüberstellte. Sie verzichtete denn auch explizit auf eine Bewertung der beiden Formen von Insulin und stellte als Fazit vielmehr fest, dass eine Lösung oder ein Konsens zwischen den beiden Lagern nicht möglich erscheine. Die durch das Sendekonzept und die Auswahl des Experten bedingte mögliche Einseitigkeit der Berichterstattung über die verschiedenen Insulinpräparate wird durch die Filmeinspielungen mit den Direktbetroffenen und durch die Interventionen der Moderatorin weitgehend aufgehoben. Der Umstand, dass im Beitrag nicht auf die berufliche Tätigkeit des Beschwerdeführers als Arzt hingewiesen wurde, stellt einen Mangel in einem Nebenpunkt dar.

 

Die UBI ist aus den dargelegten Gründen insgesamt zum Schluss gekommen, dass sich das Publikum zu den behandelten Themen und insbesondere hinsichtlich der Therapie von Diabetes mit tierischem Insulin eine eigene Meinung hat bilden können. Das Sachgerechtigkeitsgebot ist nicht verletzt worden. Die UBI hat die Beschwerde mit 6:3 Stimmen abgewiesen. Der Entscheid kann beim Bundesgericht angefochten werden.

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Letztes Update: 29.09.2020