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Beschwerde gegen Video von SRF News gutgeheissen

Bern, 12.05.2017 - Ein auf der Facebookseite von SRF News ausgestrahltes Video, in dessen Zentrum der russische Präsident Wladimir Putin stand, hat das rundfunkrechtliche Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Dies stellte die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) anlässlich ihrer heutigen öffentlichen Beratungen fest.

Seit dem 1. Juli 2016 ist die UBI auch für die Behandlung von Beschwerden gegen Inhalte des übrigen publizistischen Angebots der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) zuständig. Dazu gehören insbesondere auch die Online-Angebote von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF). Auf ihrer Facebookseite veröffentlichte SRF News am 5. Oktober 2016 das rund dreissig Sekunden dauernde Instant-Video „Putin macht den Cowboy“. Darin war der russische Präsident bei einer breit und auch international unterstützten Auswilderungsaktion von Przewalski-Pferden im Südural zu sehen. Die Bilder wurden untermalt mit Westernmusik und ergänzt mit einem eingeblendeten Text. Darin kam zum Ausdruck, dass die demonstrierte Tierliebe auch eine Provokation sei. Zwischen den USA und Russland herrsche politische Leidenszeit, worunter die Zivilbevölkerung in Syrien leide. Für diese stelle Putins Pferdeliebe wohl eher „blanker Hohn“ dar. Eine Privatperson erhob gegen das Video Beschwerde bei der UBI und rügte insbesondere den unsachlichen und tendenziösen Charakter.

Im Rahmen ihrer heutigen öffentlichen Beratungen hatte die UBI zum ersten Mal eine Beschwerde gegen einen Online-Inhalt der SRG zu behandeln. In den Diskussionen wurde darauf hingewiesen, dass grundsätzlich auch die Facebookseite von SRF News Informationen in sachgerechter Weise zu vermitteln hat. Zwischen den gezeigten Bildern und dem eingeblendeten Text bestand im zu beurteilenden Video jedoch eine erhebliche Diskrepanz. Wesentliche Fakten zu den gezeigten Bildern und zur Auswilderungsaktion wurden dem Publikum vorenthalten. Dem Video mangelte es zudem an der notwendigen Transparenz, indem nicht zwischen Fakten und Kommentaren unterschieden wurde. Das Publikum konnte sich aus diesen Gründen keine eigene Meinung bilden. Die UBI hat daher mit sechs zu drei Stimmen entschieden, dass das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt wurde und hat entsprechend die Beschwerde gutgeheissen. 

Der Entscheid der UBI kann nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidbegründung innert 30 Tagen mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht angefochten werden. Die zuständige Redaktion von SRF News hat nach einer internen Analyse das Video in der Zwischenzeit von ihrer Facebookseite entfernt. Die UBI verzichtet daher darauf, einen Bericht über die aufgrund der Rechtsverletzung getroffenen Massnahmen zur Behebung des Mangels und zur Verhinderung von ähnlichen Verstössen in der Zukunft zu verlangen, wie sie es nach Gutheissung einer Beschwerde in der Regel tut.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die aus neun Mitgliedern besteht und vom Churer Rechtsanwalt Vincent Augustin präsidiert wird. Sie hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Der UBI vorgelagert sind Ombudsstellen, die eine Vermittlungsfunktion einnehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Adresse für Rückfragen

UBI
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3001 Bern
Tel. +41 58 462 55 33/38
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Herausgeber

Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen
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Letztes Update: 29.09.2020