Medienmitteilungen

"10 vor 10"-Beiträge über "Fuente Alamo"

Bern, 07.09.2007 - Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen einen auf SF 1 ausgestrahlten Beitrag des Nachrichtenmagazins "10 vor 10" über die Schweizer Therapiestation "Fuente Alamo" gutgeheissen. Die Beschwerde gegen einen andern Beitrag von "10 vor 10" zum gleichen Thema hat die UBI dagegen abgewiesen.

Das Schweizer Fernsehen strahlte auf SF 1 im Rahmen des Nachrichtenmagazins "10 vor 10" am 4. und 8. August 2006 jeweils einen Beitrag über die im Süden von Spanien gelegene Schweizer Therapiestation "Fuente Alamo" für Drogenabhängige aus. Thematisiert werden darin angebliche Missstände in der "umstrittenen Drogenstation". Im Mittelpunkt der Beiträge standen ein Todesfall nach einer Gasexplosion und Vorwürfe, welche insbesondere von ehemaligen Mitarbeitenden gegen die Therapiestation und deren Leiterin erhoben wurden.

 

Die UBI stellte zwar hinsichtlich des ersten Beitrags vom 4. August 2006 gewisse Mängel fest. So wurden Stellungnahmen der Leiterin der Therapiestation zu den gegen sie gerichteten Vorwürfen oder positive Stimmen von Patienten durch den "10 vor 10"-Kommentar abgeschwächt. Dem Beitrag haftet ein gewisser tendenziöser Charakter an. Indem die Leiterin aber zu allen Hauptvorwürfen, insbesondere auch zur unterlassenen Nothilfe nach der Gasexplosion, Stellung nehme konnte, wurde für das Publikum erkennbar, dass die Vorwürfe umstritten sind. Die Aussage in den Schlagzeilen der Sendung, "10 vor 10" habe Missstände aufgedeckt, wurde durch die Filmberichte zudem relativiert. Da sich das Publikum damit eine eigene Meinung zum Beitrag bilden konnte, ist das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt worden.

 

Vier Tage später strahlte "10 vor 10" einen weiteren Beitrag zu "Fuente Alamo" aus. Positive Stimmen zur Therapiestation kommen darin gar nicht mehr vor. Zu gravierenden Vorwürfen im Zusammenhang mit der Medikamentenabgabe konnte die Leiterin, eine ausgebildete Ärztin, nicht direkt Stellung nehmen. So erklärten ehemalige Mitarbeitende, Laien hätten in "Fuente Alamo" Medikamente unautorisiert an Patienten abgegeben, Dosierungen variiert und bei der Registrierung sei geschummelt worden. Mit diesen erheblichen Vorwürfen wurde die Leiterin im ausgestrahlten Beitrag nicht konfrontiert. Das Publikum konnte sich deshalb zum zentralen Thema der angeblich missbräuchlichen Medikamentenabgabe keine eigene Meinung bilden und "10 vor 10" hat gegen journalistische Sorgfaltspflichten wie die faire Anhörung und Verarbeitung einer anderen Meinung verstossen. Das Sachgerechtigkeitsgebot ist dadurch verletzt worden.

 

Die UBI hat aus diesen Gründen die Beschwerde gegen den Beitrag vom 8. August 2006 gutgeheissen, die Beschwerde gegen den Beitrag vom 4. August 2006 dagegen abgewiesen. Der Entscheid der UBI kann mit Beschwerde beim Bundesgericht angefochten werden.

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Letztes Update: 29.09.2020